Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht

Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht bildet im unternehmerischen Umfeld einen wesentlichen Schwerpunkt in der tagtäglichen Arbeit. Ob Begründung oder Beendigung von Anstellungsverträgen, die Durchführung von Personalmaßnahmen oder das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrecht, all diese Bereiche beinhalten vielfältige juristische Fragestellungen, die für Ihre betriebliche Praxis von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein können. Unser Selbstverständnis ist es daher, Sie effizient in allen Bereichen des Arbeitsrechts zu begleiten und zügig wirtschaftliche Lösungen aufzuzeigen.

Auf Grundlage einer gründlich erforschten Sach- und Rechtslage entwickeln wir eine an Ihre Ziele angepasste Strategie, die sowohl unternehmerisch als auch juristisch tragfähig ist. Diese Prinzipien leiten uns, in allen Phasen in den Sie zu uns kommen, also bei der Vorfeldberatung, außergerichtlichen Verhandlung, Begutachtung oder prozessualer Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ziele.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Recht der Aufsichtsräte
  • Sprecherausschüsse
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Fragen des Betriebsübergangs
  • Beratung bei Umwandlungs- und Verschmelzungssachverhalten
  • Vermeidung und Abwehr von Kündigungsschutzprozessen
  • Führung von Kündigungsschutzprozessen und anderen Statusprozessen
  • Vergütungsfragen
  • Durchführung von Personalmaßnahmen jeglicher Art
  • Abwehr von AGG-Ansprüchen (Mobbing)

Sozialrecht

An der Beschäftigung mit dem Sozialrecht führt auch für den Unternehmer bzw. den Selbständigen kein Weg vorbei. Gegenstand des Sozialrechts ist eine Vielzahl von Leistungsansprüchen, Status- und Teilhaberechten bis hin zu den Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern im Bereich der Krankenversorgung, der Pflege oder der Rehabilitation. Dabei handelt es sich um ein Rechtsgebiet, dass durch eine ungeheure Vielzahl von Gesetzen und permanenten Wandel gekennzeichnet ist. In diesem unübersichtlichen Gewässer sehen wir uns als Lotsen, der Ihnen bei der Verfolgung Ihrer Rechte den sicheren Hafen weist. Zugleich können wir durch unsere sozialrechtliche Kompetenz einen ganzheitlichen Lösungsansatz auch für Anfragen aus anderen Rechtsgebieten bieten. So sind beispielsweise im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die sozialrechtlichen Folgen, wie Sperrzeit, Abfindungsanrechnung, Minderung bzw. Verlust des Leistungsanspruchs zu beachten. In allen Bereichen unserer sozialrechtlichen Beratungspraxis setzen wir überwiegend die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten in Widerspruchsverfahren bzw. Prozessen vor staatlichen Gerichten durch.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)