Erbrecht
Aus vielen Gründen ist das Erben und Vererben für Viele ein schwieriges Thema. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es sinnvoll ist, sich rechtzeitig und umfassend mit den Fragen des Erbrechts auseinanderzusetzen. Denn viele Wünsche von Erblassern lassen sich mit etwas Vorlauf gestalten und zielsicher umsetzen. Viele Streitigkeiten unter Erben können etwa mit einem guten Testament vermieden werden.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines Testamens oder erbrechtlichen Verträgen, bei der Unternehmensnachfolge oder der Abfassung von Vorsorgeregelungen. In der Absicht, Steuern zu sparen, wird allzu oft noch zu Lebzeiten Vermögen übertragen, ohne dass danach gefragt wird, ob überhaupt Steuern anfallen und welche Folgen sich möglicherweise sonst aus der Übertragung ergeben. Für uns ist deshalb bei der Gestaltung beispielsweise eine Kernfrage, ob der Übertragende seinerseits ausreichend abgesichert ist.
Nach dem Erbfall unterstützen wir Sie gern bei dem Versuch einer einvernehmlichen Auseinandersetzung oder kämpfen für Ihr Recht, etwa bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Testaments. Natürlich vertreten wir Sie hierfür auch vor den Gerichten.

