Gesundheitswirtschaft
Die gesamte Gesundheitswirtschaft ist seit Jahren durch ständig neue (Jahrhundert-) Reformen geprägt. Der Lebenszyklus dieser Reformen hat sich inzwischen dermaßen verkürzt, dass eine Gesetzesänderung kaum abgeschlossen ist, während die nächste schon bevorsteht. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung in den einschlägigen Gebieten des Gesundheitsrechts, ein selbst für Juristen kaum noch zu überschauendes Ausmaß angenommen. Die Komplexität des Gesundheitswesens hat dementsprechend schon seit langem ein Umfang erreicht, das die Verzahnung unterschiedlichster Rechtsgebiete und Kompetenzen verlangt. Um dieser Komplexität gerecht zu werden, arbeiten unsere Rechtsanwälte und Kooperationspartner gemeinsam an rechtlich und wirtschaftlich abgestimmten Beratungskonzepten ausschließlich in den folgenden Bereichen der Gesundheitswirtschaft:
- Apothekenrecht
- Arztrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Gesellschaftsrecht
- Ärztliches Weiterbildungsrecht
- Arzneimittelrecht, einschließlich Arzneimittelpreisverordnung und Heilmittelwerbegesetz
- Chefarztvertragsrecht
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Heimrecht
- Integrierte Versorgung
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Krankenhausrecht
- Krankenhausfinanzierung
- Krankenhausplanung
- Leistungserbringungsrecht
- Medizinrechtliche Vertragsgestaltung
- Medizinprodukterecht
- Neue Versorgungsformen
- Organisationsrecht der Krankenversicherung
- Pharmarecht
- Praxisübernahme
- Privatliquidationsrecht
- Pflegeversicherung
- Psychotherapeutenrecht
- Strafrecht im Gesundheitswesen
- Vergaberecht
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Vertragsarztrecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Zahnarztrecht
Strafrecht im Gesundheitswesen
Ärzte, Apotheker, Geschäftsführer und viele mehr im Gesundheitswesen Tätige sind heutzutage erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Ermittlungsverfahren gegen Sie und die Institutionen die Sie vertreten, sind dabei neben dem strafrechtlichen Vorwurf mit erheblichen persönlichen und beruflichen Beeinträchtigungen der Betroffenen bis hin zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz verbunden. Regelmäßig folgen den strafrechtlichen Anschuldigungen arbeitsrechtliche Konsequenzen bzw. ein Patientenrückgang bei den niedergelassenen Ärzten. Zudem gilt es vorläufige Maßnahmen, wie dem Entzug der kassenärztlichen Zulassung und Approbation, zu verhindern. Auch wenn später das Strafverfahren eingestellt oder ein Freispruch erzielt wird, bleibt der Betroffene in einer Vielzahl von Fällen weiterhin stigmatisiert. Institutionen müssen heute befürchten, dass Ihnen zum Beispiel bei Verstößen gegen das Medizinprodukte- oder Infektionsschutzrecht ganze Abteilungen stillgelegt werden. Es bedarf daher bereits nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe bzw. nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens einer frühzeitigen Beratung, um den Vorwürfen entgegen zu wirken, mit dem Ziel Ihren guten Ruf zu erhalten. Dabei arbeiten wir bei Bedarf auch mit spezialisierten PR-Beratern zusammen.
Beratungsschwerpunkte sind:
- strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei Behandlungsfehlern
- strafbares Verhalten bei der ärztlichen Abrechnung
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- strafrechtliche Verantwortlichkeit des Apothekers
- Vorwurf der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr
- Arzneimittelstrafrecht nach dem AMG
- Medizinproduktestrafrecht
- strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem HWG
Gesellschafts- und Vertragsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Auf diesem Gebiet verfügen wir über Erfahrungen in der rechtlichen Strukturierung und Umstrukturierung von Leistungserbringern (Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken) sowie in Fragen von Kooperationen im Gesundheitswesen. Dabei betreuen wir gleichermaßen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Hierbei kommt uns zugute, dass unsere Anwälte sowohl über einschlägige berufliche Erfahrungen im gesellschaftsrechtlichen als auch im spezifischen gesundheitsrechtlichen Bereich haben. Insbesondere berufsrechtliche und sozialrechtliche Problemstellungen widmen wir uns im besonderen Maße.
Gesetzliches Krankenversicherungsrecht (GKV)
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, das Risiko der Krankheit abzusichern. Krankheit führt oftmals zu erheblichen finanziellen Aufwendungen (Arztkosten, Krankenhauskosten) und Einbußen (Verdienstausfall), die die Leistungsfähigkeit des Einzelnen schnell übersteigen. Hier setzt die gesetzliche Krankenversicherung an. Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Um diese Ziele zu erreichen, stellen die Krankenkassen ihren Versicherten notwendige Leistungen zur Krankheitsverhütung, Krankheitsbehandlung und Rehabilitation zur Verfügung. Unser Beratungsschwerpunkt setzt hier an, nämlich dann, wenn Krankenkassen in Rechtsbeziehungen mit denjenigen Personen und Institutionen treten, die soziale Dienstleistungen anbieten können, also etwa mit Ärzten und Krankenhäusern, die sie verpflichten den Versicherten ihre Dienstleistungen zugute zu kommen.
Integrierte Versorgung
Im Zuge der Integrierten Versorgung beraten und vertreten wir Krankenhausträger, Ärzte und Ärztegenossenschaften, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, Apotheker und sonstige zugelassene Leistungserbringer bei der Konzeption und beim Abschluss von Integrationsverträgen.
Leistungserbringungsrecht in der GKV
Die gesetzlich Versicherten haben gegen ihre Krankenkasse grundsätzlich einen Anspruch auf ärztliche Behandlung als Sach- oder Dienstleistung, also Naturalleistung. Da die Krankenkassen jedoch nicht über die sachlichen und personellen Mitteln selbst verfügen, müssen sie, um die gegen sie gerichteten Ansprüche der Versicherten zu erfüllen, in Rechtsbeziehungen zu geeigneten Leistungserbringern – Ärzten, Zahnärzte, Krankenhäusern, Heil- und Hilfsmittellieferanten, Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen usw. – treten. Grundstruktur des Leistungserbringungsrechts ist daher eine Dreiecksbeziehung von Krankenkassen, Leistungsberechtigtem und realem Leistungserbringer. Unser Beratungsspektrum besteht daher regelmäßig für den Leistungserbringer auf zwei Ebenen, nämlich der Begründungsebene und der Ausgestaltungsebene. Auf der Begründungsebene geht es um den Status des Leistungserbringers, also um das „Ob“ der Leistungserbringung im System der GKV. Die Ausgestaltungsebene ist dagegen geprägt von Rechtfragen, die sich im Rahmen des „Wie“ der Leistungserbringung bewegen.
Medizinprodukterecht
Im Medizinprodukterecht steht die Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritte im Vordergrund. Dieses an sich richtige Ziel hat sich in den letzten Jahren zu einer immer größeren juristischen und praktischen Herausforderung für die unterschiedlichen Beteiligten entwickelt.
Leistungserbringern wird z.B. durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie den Empfehlungen des BfArM und Robert Koch-Institutes ein strikter Handlungsrahmen vorgegeben, dessen Missachtung neben strafrechtliche Folgen auch erhebliche Haftungsprobleme haben kann. Dabei wird inzwischen immer deutlicher, dass auch die genaueste Validierung und Zertifizierung keine absolute Sicherheit vor juristischen Problemen gewährleisten kann.
Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen bei der Zulassung und dem Inverkehrbringen das Medizinproduktegesetz (MPG) und seine Konkretisierung durch die vielfältigsten Verordnungen – z.B. Medizinprodukte-Verordnung (MPV), Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MPVerschrV) usw. – beachten.
Wir beraten Hersteller, Importeure, Vertreiber, Wiederaufbereiter und Anwender in (Produkt-) Haftungsfragen, bei Vertragsgestaltungen, Betriebsorganisationen und Behördenakten umfassend und praxisnah.
Pharma- und Arzneimittelrecht
Im Bereich des Arzneimittelrechts betreuen wir Produzenten, (vollversorgende) Großhändler, Importeure und Apotheken von Fragen der Zulassung bis hin zu allen relevanten Aspekten des Vertriebs unter Einschluss benachbarter sozial- und apothekenrechtlicher Problemstellungen. In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns auch mit den angrenzenden Fragen des Lebensmittelrechts.
Praxisgründung, -abgabe, -übernahme, -bewertung
Hier stehen wir für sämtliche Fragen im Vorfeld, für die Planung bis hin zur Erstellung und/oder Überprüfung sämtlicher Verträge zur Verfügung. Denn in diesem Zusammenhang spielen nicht nur Verhandlungen über den Praxiskaufvertrag eine Rolle. Vielmehr hat eine Praxisgründung, -abgabe oder -übernahme immer auch Berührungspunkte mit einer Vielzahl anderer Rechtsbereiche, beispielsweise mit gewerbemietrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Praxismietvertrag oder arbeitsrechtlichen Problemkreisen. Auch bei der Umstrukturierung und Zusammenlegung von Praxen verfügen wir über Erfahrungen, die es uns ermöglichen Ihr Projekt zielgerichtet zu begleiten.
Bei der Gestaltung der Verträge müssen spezifisch vertragsarztrechliche Aspekte Berücksichtigung finden. Da häufig mit der Praxisgründung, -abgabe oder -übernahme die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes verbunden ist, begleiten wir für Sie selbstverständlich auch das Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren. Dabei stehen wir Ihnen mit Kompetenz und unseren Kontakten jederzeit zur Verfügung.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die anwaltliche Vertretung von Ärzten und Zahnärzten vor den Prüfungsgremien gehört zu unserem Kerngeschäft. Wir begleiten Sie in dieser äußerst komplexen Rechtsmaterie in die mündlichen Verhandlungen der Ausschüsse. Dabei ist die Abwehr von Rückforderungsansprüchen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen für die wirtschaftliche Existenz der Praxis von entscheidender Bedeutung.
Wir überprüfen die Entscheidungen der Prüfgremien in formeller und materieller Hinsicht und fertigen danach die Stellungnahmen und gerichtlichen Begründungsschriftsätzen, damit Ihre Interessen umfassend gewahrt werden.

