Handels- und Gesellschaftsrecht
Unser Arbeitsbereich Handels- und Gesellschaftsrecht liefert Ihnen für eine Vielzahl von Fragestellung in Ihrem Unternehmen die jeweils hierauf zugeschnittenen Lösungen.
Wir gestalten und verhandeln Ihre Verträge, gleich ob es ein schlichter Werkvertrag ist oder etwa ein komplexer Unternehmenskaufvertrag. Dabei behalten wir für sie im Blick, dass viele Verträge Auswirkungen haben können, die schnell übersehen werden, beispielsweise im Bereich des Arbeitsrechts oder des Steuerrechts.
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, etwa bei der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft für Existenzgründer oder der Umstrukturierung eines bestehenden Betriebes. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge, wie sie in der alltäglichen praktischen Tätigkeit im Unternehmen benötigt werden, zum Beispiel bei einer Kapitalerhöhung oder der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern.
Wenn es dazu kommt, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht, etwa um Ihre Ansprüche als Handelsvertreter durchzusetzen oder sich mit einem missliebigen Mitgesellschafter auseinanderzusetzen.

