Rund um die Immobilie
Gewerberaummietrecht
Die Geschäftsraummiete ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Für den Vermieter resultiert regelmäßig die Werthaltigkeit einer Immobilie aus den abgeschlossenen Mietverträgen. Der Mieter betreibt hingegen sein Geschäft und damit seine Existenzgrundlage in den gemieteten Räumen. Damit sich Ihre unternehmerischen Ziele in einem rechtssicheren Rahmen umsetzen lassen, beginnt unsere mietrechtliche Beratung regelmäßig schon vor dem Abschluss Ihres Mietvertrages. Sie setzt bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Zielvorgaben ein und begleitet Sie bis zum Abschluss des Mietvertrages. Selbstverständlich sind wir für Sie auch während der gesamten Mietvertragslaufzeit ein zuverlässiger Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit aufgetretenen Mängeln und den hieraus entstehenden Rechten und Pflichten. Bei der Beendigung des Mietvertrages stehen wir an Ihrer Seite mit dem Ziel eine reibungslose Abwicklung des Vertragsverhältnisse sicherzustellen. Unsere Beratung fährt dabei zweigleisig. Zur Vermeidung von hohen Prozesskosten suchen wir zunächst die einvernehmliche Lösung mit dem Vertragspartner, schaffen dabei aber zugleich die Grundlagen für eine streitige Auseinandersetzung, die wir notfalls vor Gericht führen.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Mietvertragsgestaltung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Begleitung von Vertragsverhandlungen
- spezielle Mietobjekte (z.B. Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen)
- Gewährleistung und Mängel
- Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Instandsetzung
- Betriebspflicht des Mieters
- Beschädigung und Zerstörung der Mietsache
- Sicherheiten
- Vertragsdauer und -verlängerung
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Insolvenz des Mieters
Privates Baurecht
Bei Bauvorhaben verbinden unterschiedliche Professionen ihr Wissen und ihr Können miteinander, um ein funktionsfähiges Bauwerk zu planen und in die Tat umzusetzen. Häufig entstehen bei der Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Missverständnisse und Probleme, die zu erheblichen Reibungsverlusten führen. Nicht selten können diese Probleme existenz- oder zumindest projektgefährdend sein.
Die vielschichtigen Beteiligungsverhältnisse verlangen nach Regeln. Die unterschiedlichen Aufgaben und Leistungen der am Bau Beteiligten müssen möglichst genau und vollständig beschrieben werden. Nur so lässt sich eine klare Leistungsabgrenzung vornehmen, mit dem Ziel, dass die einzelnen Gewerke beim Bauablauf wie Zahnräder ineinander greifen. Hierzu erforderlich ist der Abschluss von wirksamen Bauverträgen. Denn sie regeln in rechtsverbindlicher Form die Pflichten und Rechte der Baubeteiligten. Dahinter stehen Gesetze und Regelwerke, in denen die Grundzüge der Rechtsbeziehungen unter den Baubeteiligten festgelegt sind.
Die baurechtliche Beratung begleitet sie von der der Vorbereitung oder Prüfung von Vertragsentwürfen, über die Kontrolle bzw. Formulierung von Bauschriftstücken und Nachträgen während der Bauausführung und endet bei der Durchsetzung von Werklohn- oder Mängelansprüchen. Dabei sind wir stets bemüht eine pragmatische und einvernehmliche Lösung zu erzielen. Selbstverständlich scheuen wir aber nicht die streitige Auseinandersetzung, notfalls vor Gericht.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Bauvertragsgestaltung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ausführungsfristen, Verzögerungen, Behinderungen
- Nachtragsforderungen
- Bauabnahme
- Mängelhaftungsrecht
- Vertragsbeendigung
- Abrechnung
- Werklohnanspruch
- Sicherheiten
- Vertragsstrafe

