Steuerrecht
Unsere rechtliche Beratung im Steuerrecht ergänzt die steuerliche Beratung, beispielsweise unserer Kooperationspartner, den Steuerberatern Jens Oberbüscher und Ralf Schröter. Wir vertreten Ihre Interessen dort, wo die steuerliche Beratung in gerichtliche Verfahren mündet: vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafverfahren.
Abgesehen hiervon ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass heute viele Entscheidungen, in Unternehmen wie von Privatpersonen, nur getroffen werden (können), wenn auch die steuerlichen Folgen beleuchtet werden. So ist etwa eine Rechtsberatung bei der Unternehmensnachfolge oder bei der Gestaltung eines Testaments gar nicht möglich ohne wesentliche Kenntnisse im Steuerrecht.
Kurzum: Wir sprechen die gleiche Sprache wie Ihr steuerlicher Berater, zu dem wir uns als Ergänzung sehen und mit dem wir jederzeit gern vertrauensvoll und als Team zusammenarbeiten.

