Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerische Tätigkeit ist per se risikobehaftet, birgt aber überdies für Entscheidungsträger stets die Gefahr, die Grenze zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu überschreiten. Es empfiehlt sich daher frühzeitig unternehmerisches Handeln daran zu orientieren, die straf- und bußgeldrechtlichen Risiken nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest erheblich einzudämmen. Bei der Beurteilung der Risikosituation stehen wir Ihnen jederzeit kurzfristig zur Seite und geben bereits im Vorfeld eine Einschätzung zu strafbewehrten Verhaltensweisen sowie Vorschläge zu Ihrer Lösung. Ist bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bearbeiten wir Ihren Fall mit unserer fach- und disziplinübergreifenden Kompetenz und großem Augenmaß. Dabei suchen wir in Abhängigkeit der von uns entwickelten Verteidigungsstrategie mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zunächst das sachliche Gespräch. Hierbei versuchen wir in Ansehung der möglichen Strafandrohung Absprachen zu treffen, um dem im Raum stehendem Vorwurf einer lebensnahen Lösung zuzuführen und ein strafgerichtliches Verfahren zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, stehen wir Ihnen als engagierter Verteidiger bei den Strafgerichten zur Seite.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Steuerstrafrecht
  • Strafschutz der Wettbewerbswirtschaft,
  • Insolvenzstrafrecht
  • Aktien- und GmbH-Strafrecht
  • Abrechnungs- und Submissionsbetrug,
  • Wirtschaftskorruption
  • Geldwäsche
  • Strafrecht der privaten Kredit- und Finanzwirtschaft
  • Datenschutz-Strafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Strafschutz der gewerblichen Rechte und des Urheberrechts