Wirtschaftverwaltungsrecht
Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst diejenigen Vorschriften, die den Staat und seine Untergliederungen zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten. Kurz: Das öffentliche Wirtschaftsrecht regelt die Einwirkung und Überwachung der Wirtschaft durch den Staat.
Sowohl der Unternehmer als auch der Freiberufler ist in zahlreichen Verwaltungsvorgängen eingebunden, die wirtschaftliches Handeln, begrenzen, lenken oder auch nur beeinflussen. Um Gesundheit, Sicherheit und Verfügbarkeit wirtschaftlicher Aktivitäten zu gewährleisten greift der Staat häufig mit hoheitlichen Mitteln in unternehmerische Tätigkeit ein, die naturgemäß mit dem freien Unternehmertum in Konflikt stehen. Die Spannbreite der dabei zu beachtenden Gesetze reicht von der Gewerbeordnung bis zu speziellen Regelungen einzelner Wirtschaftszweige. Somit ist die Beratung auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts vielgestaltig. Sie beschränkt sich nicht nur auf das Führen von Rechtsmittelverfahren, insbesondere von Verwaltungsstreitverfahren, sondern umfasst auch die Beratung und Vertretung im Bereich kooperativen Handelns zwischen Unternehmen und Verwaltung. Dabei nehmen wir uns Zeit, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Ziele zu ermitteln, die notwendigen Tatsachen herauszuarbeiten und zeigen Ihnen eine Lösung, wobei wir Sie nicht im Unklaren über die Risiken lassen.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Beihilferecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Subventionsrecht
- Vergaberecht im Gesundheitswesen
- Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand

