Unsere Honorare

Wir vereinbaren, abhängig von Ihrem Anliegen, die folgenden Honorare:

Zeithonorar

Der zwischen uns vereinbarte Stundensatz orientiert sich an der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, zum Monatsende. Unser Arbeitsaufwand wird mit einem Zeiterfassungsblatt nachgewiesen.

Pauschalhonorar / Honorar nach Gegenstandswert

Der zwischen uns vereinbarte Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

Auslagen und Umsatzsteuer

Neben den Honoraren entstehen Auslagen, insbesondere für Ablichtungen und Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (RVG VV Teil 7).

Sprechen Sie uns auf unser Honorar an. Wir nennen Ihnen dann vor Beginn unserer
Tätigkeit die voraussichtlich entstehenden Kosten.